Räume schaffen, Übergaben vorbereiten

Entrümpelung für Wohnungen, Keller und Gewerbeflächen

Besichtigung, Räumung und vereinbarte Entsorgung für private Auftraggeber, Verwaltungen, Eigentümer und Unternehmen.

Aufwand und Entsorgungsweg vorab klären

Umfang, Zugänglichkeit und Art des Räumungsguts unterscheiden sich erheblich. Deshalb besichtigen wir umfangreichere Entrümpelungen kostenlos. Anschließend erhalten Sie ein Angebot, in dem Räume, Abtransport und vereinbarte Entsorgungsleistungen klar beschrieben sind.

Mögliche Leistungen

  • Räumung von Wohnungen und einzelnen Zimmern
  • Keller-, Boden- und Nebenräume
  • Garagen und geeignete Außenbereiche
  • Büro-, Lager- und kleinere Gewerbeflächen
  • Demontage einfacher beweglicher Einbauten nach Vereinbarung
  • Abtransport und vereinbarte Entsorgung
  • Ergänzende Grund- oder Übergabereinigung

Sonderfälle werden vorab abgegrenzt

Gefahrstoffe, unbekannte Flüssigkeiten, belastete Baustoffe oder andere besonders zu behandelnde Materialien werden nicht ungeprüft übernommen. Solche Funde müssen vorab benannt oder bei der Besichtigung geklärt werden.

Häufige Fragen zur Entrümpelung

Welche Räume kann TG-Dienst entrümpeln?

Wir prüfen Aufträge für Wohnungen, einzelne Zimmer, Keller, Boden- und Nebenräume sowie geeignete Garagen, Büro-, Lager- und Gewerbeflächen. Entscheidend sind Umfang, Art des Räumungsguts und Zugänglichkeit. Die zu räumenden Bereiche werden im Angebot konkret benannt.

Was kostet eine Entrümpelung und ist ein Festpreis möglich?

Die Kosten richten sich nach Menge und Art des Räumungsguts, Etage, Zugang, Demontageaufwand und Entsorgung. Nach Besichtigung kann für einen klar definierten Umfang ein entsprechendes Angebot erstellt werden. Umfangreichere Entrümpelungen besichtigen wir kostenlos.

Sind Abtransport und Entsorgung im Angebot enthalten?

Abtransport und Entsorgung werden ausdrücklich im Angebot beschrieben. Nennen Sie bei der Anfrage besondere Materialien oder Gegenstände. Gefahrstoffe, unbekannte Flüssigkeiten und belastete Baustoffe werden nicht ungeprüft übernommen und müssen separat geklärt werden.

Werden verwertbare Gegenstände angerechnet?

Eine Wertanrechnung erfolgt nur, wenn dies nach Besichtigung ausdrücklich vereinbart wurde. Teilen Sie uns vorab mit, welche Gegenstände erhalten bleiben, separat behandelt oder eventuell angerechnet werden sollen. Eine automatische Anrechnung wird nicht vorausgesetzt.

Kann nach der Entrümpelung eine Reinigung erfolgen?

Ja. Eine ergänzende Grund- oder Übergabereinigung kann angeboten werden. Wir stimmen ab, welche Flächen gereinigt und in welchem Zustand die Räume übergeben werden sollen. Die Reinigung wird als eigene Leistung im Umfang festgehalten.

Weitere passende Leistungen

Entrümpelung kostenlos besichtigen lassen

Beschreiben Sie Räume, Zugänglichkeit und Räumungsgut. Nach der Besichtigung erhalten Sie ein Angebot mit klar festgelegtem Umfang.